Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Welche Unterlagen sollte eine Bewerbung enthalten?

Die Bewerbung sollte aus folgenden Unterlagen bestehen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Nachweis der formalen Qualifikation (Abschluss eines bestimmten Studiums bzw. einer bestimmten Ausbildung bzw. die Befähigung für die jeweilige Laufbahn). Bitte beachten Sie, dass bei Studienabschlüssen die Urkunde über den akademischen Grad und das Abschlusszeugnis einzureichen sind.
  • Ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als ein Jahr). Uns ist bewusst, dass die Vorlage eines solchen Zeugnisse/einer solchen Beurteilung nicht immer (zeitnah) möglich ist. Auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen stellt diese Unterlage für uns eine wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung dar. Es besteht die Möglichkeit, das Zeugnis / die Beurteilung in Einzelfällen nach Ende der Bewerbungsfrist nachzureichen. Bitte machen Sie in diesem Fall bereits in Ihrer Bewerbung deutlich, ob und ggf. wann Sie das Zeugnis nachreichen werden bzw. warum Ihnen ggf. die Vorlage eines Zeugnisses nicht möglich ist (z.B. bei Berufsanfängerinnen und –anfängern).
  • Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (bzw. diesen gleichgestellte Personen) fügen bitten die entsprechende Nachweise bei.

Da die Auswahlentscheidung und ihre Grundlagen für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar sein müssen, ist es hilfreich, sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen. Für fremdsprachige Zeugnisse und Urkunden müssen Übersetzungen vorgelegt werden. Dies gilt auch für fremdsprachige Urkunden und Zeugnisse, die von inländischen Bildungsinstituten ausgestellt wurden (z.B. Masterurkunden, -zeugnisse). Im Zuge der Gleichbehandlung gilt dies für alle Fremdsprachen inklusive der englischen Sprache. Sofern Sie den erforderlichen Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, bitten wir darum einen geeigneten Nachweis über die Gleichwertigkeit beizufügen, z.B. Auszug aus der Datenbank „anabin“. Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz.

Wir weisen darauf hin, dass für die Auswahlentscheidung nur Qualifikationen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen herangezogen werden können, die durch geeignete Unterlagen bzw. im Auswahlgespräch belegt wurden.