Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Kann ich mich auch bewerben, wenn eine in der Ausschreibung geforderte aktuelle Beurteilung noch nicht vorliegt?

Selbstverständlich kann in diesem Fall eine Bewerbung abgegeben werden. Wichtig wäre nur, dass Sie in ihrem Bewerbungsschreiben darauf hinweisen, dass die Erstellung eingeleitet wurde. Bei Tarifbeschäftigten ist anstelle der Beurteilung ein Zwischenzeugnis anzufordern.