Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Praktikum

Wir bieten Praktika in den Bereichen Geoinformation, Geodäsie und Informationstechnik.

Pflichtpraktikum

Dazu zählen unter anderem Praktika, die auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung durchgeführt werden.

  • Die Dauer des Pflichtpraktikums richtet sich nach der Studienordnung bzw. der schulrechtlichen Bestimmung.
  • Ab einer Dauer von einem Monat wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro je Monat ausgezahlt. Bei einem Pflichtpraktikum mit einer Dauer unter einem Monat wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt.
  • Es besteht kein Urlaubsanspruch bei einem Pflichtpraktikum.

Freiwilliges Praktikum

Dazu zählen z. B. Praktika, die zur Orientierung für eine Berufsausbildung, für die Aufnahme eines Studiums oder begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung durchgeführt werden.

  • Das freiwillige Praktikum darf nur einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu drei Monaten umfassen.
  • Es wird eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.100 Euro gewährt. Bei einer Praktikumsdauer unter einem Monat erfolgt eine anteilige Vergütung.
  • Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem gesetzlichen Mindesturlaub.

Bewerbung

Wenn Du Dich für ein Praktikum im BKG interessierst, sende bitte eine E-Mail an Z1@bkg.bund.de.

In Deiner E-Mail gib bitte auch folgende Punkte an:

  • Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum?
  • In welchem Bereich möchtest Du arbeiten?
  • In welchem Zeitraum möchtest Du bei uns arbeiten?
  • Füge bitte einen Lebenslauf bei.

Praktika erfordern eine intensivere Betreuung. Dafür ist eine gute Vorabstimmung bei uns im BKG notwendig. Wir bitten Dich deshalb, Dich frühzeitig (mindestens zwei Monate vorher) zu bewerben.